Jahr
2002
2003
2004
2005/2006
2007
2008
2009
2010
Zu versteuerndes Einkommen
Gesamteinkommen vor Abzug Sonderausgaben etc.
davon Gewinne nach
§ 2 , Abs. 1 Nr. 1-3 EStG
Einkommens- ersatzleistungen
Außerordentliche Einkünfte
besteuert nach der Fünftelregelung (z.B. Vergütung für mehrjährige Tätigkeit). Evtl. Freibeträge nicht berücksichtigt!
besteuert nach der Fünftelregelung
(z.B.
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
)
ermäßigter Steuersatz nach § 34 Abs. 3 (56% vom
Durchschnittssteuersatz, mind. aber
15%
14%
), bei einem
Betriebsaufgabegewinn von max 5 Mill. €, wenn
mind. 56 Jahre bzw. berufsunfähig
Kinder
0.0
0.5
1
1.5
2
2.5
3
3.5
4
4.5
5
5.5
6
6.5
7
7.5
Kirchensteuer
nein
ja 8%
ja 9%
Haftung
berechnen